Wirtschaftsberatung in Zeiten von Corona

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Aktueller Hinweis für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler

Viele Unternehmen leiden unter den Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise. Arbeitsplätze sind gefährdet, Existenzen bedroht.

Betroffene Unternehmen stehen hierbei oftmals vor gravierenden Problemen, die sie nicht allein bewältigen können. Hilfestellung und Rat durch unsere Gesellschaft können in dieser Situation behilflich sein. Finanzielle Unterstützung hierfür bietet das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle administrierte Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows.

Details zur Förderung finden hier: Unternehmensberatung

Wichtige Informationen zur aktuellen Situation

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Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

das neue Corona-Virus hat die Welt, Hessen und Frankfurt fest im Griff und entwickelt sich zu einer der größten Herausforderungen, die wir in den letzten Jahrzehnten zu bewältigen hatten. Schulen und Geschäfte sind geschlossen, das öffentliche Leben pausiert bis auf weiteres. Was für Privatpersonen schon schwierig ist, bedeutet für Unternehmer in diesen Tagen mitunter sogar die Angst um den Fortbestand ihres Unternehmens und viele offene Fragen rund um die dennoch zu erfüllenden gesetzlichen Verpflichtungen.

Wir lassen Sie nicht allein mit all Ihren Fragen, sondern sind und bleiben wie sonst auch Ihr erster Ansprechpartner in Sachen Wirtschaftsberatung!

Damit wir gesichert weiter für Sie da sein können, haben wir uns entschlossen, bis auf weiteres unsere Kanzleiräume für Besucher zu schließen.

Sie erreichen uns selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail. Wir sind für Sie da!

Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG

Mediation – der Ausweg aus verfahrenen Situationen

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Wenn Menschen in einem Team zusammenarbeiten oder wenn Gesellschafter Entscheidungen für das gemeinsame Unternehmen treffen, kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten und Kontroversen.

Jedes Ding hat drei Seiten: die eine, die ich sehe, die andere, die Du siehst, und die dritte, die wir beide (noch) nicht sehen.

Wenn sich Auseinandersetzungen verhärten und nicht mehr überbrückbar sind, empfiehlt sich das Konsultieren eines Dritten, des Mediators. Aber auch am Anfang von gemeinsamen geschäftlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel bei Abschluss eines Gesellschaftervertrag, kann eine präventive Interessen Methode sehr sinnvoll sein.

Der Mediator ist kein Schiedsrichter, der Entscheidungen trifft. Er bietet vielmehr den neutralen und geschützten Raum sowie das Verfahren an, das es den Parteien ermöglicht, selbst die Lösung zu erarbeiten.

Den Schlüssel für das Problem finden die (ehemaligen) Kontrahenten bzw. Vertragspartner selbst. Der Mediator hat die Funktion, die Voraussetzung der diese gemeinsame Suche zu schaffen: eine Atmosphäre der Akzeptanz und Kooperation sowie faire Verfahrens- und Kommunikationsspielregeln. Er hinterfragt und ergründet und hilft so den beiden Parteien, die jeweils andere Seite besser zu verstehen.

Da dieser Ansatz nicht auf nachträgliches Analysieren vergangener Fehler, sondern auf erfolgsversprechende Wege für die Zukunft ausgerichtet ist, hat sich Mediation als ein effizienter, nachhaltiger und kostensparender Weg der Konfliktlösung erwiesen.

Greifen Sie auf unser Verfahrens- Knowhow, und unsere Erfahrung zurück. Wir bereiten den Grund für eine Win-Win-Vereinbarung. Wenn Sie nicht länger Energie und Ressourcen für Streitigkeiten verschwenden möchten, sondern Bewegung in die Sache bringen wollen, stehen Ihnen unsere Mediatoren gerne zur Verfügung. Wir kontaktieren auf Ihren Wunsch hin auch die andere Partei.

Nutzen Sie das Potenzial der Krise und schöpfen Sie Werte – statt sie durch destruktive Konflikte zu minimieren!

Das Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung steht Ihnen gerne zur Seite, sprechen Sie uns an!

Weiterlesen: Interview mit Mediator Markus Schlögl

Unsere Recherche für Ihren wirtschaftlichen Erfolg

Als Spezialist zur Beschaffung und Auswertung von Wirtschaftsinformationen unterstützen wir unsere Mandanten dabei, fundierte und nachhaltige Geschäftsentscheidungen zu treffen. Zudem schützen unsere Dienstleistungen im Vorfeld vor Leistungsausfällen und minimieren so Zahlungsrisiken.

„Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit Ihnen etwas anzufangen„ sagte einst der britische Sherlock-Holmes-Autor Sir Arthur Conan Doyle – und hat bis heute Recht damit. Deshalb unterstützen wir unsere Mandanten vollumfänglich und verstehen uns als professioneller Informationsdienstleister für Ihr Unternehmen.

Ein Auszug aus unserem Leistungskatalog: Beschaffung und Auswertung von Bonitätsauskünften und Wirtschaftsinformationen sowie Handelsregisterauszügen, Adressenermittlung unbekannt verzogener Kunden und Schuldner, Fahrzeugbewertungen über Schwacke, Zusammenfassung von Standortinformationen sowie Vergütungs- und Gehaltsinformationen und individuelle Recherchen.

Wie gehen wir vor? Zunächst wird mittels einer kostenfreien Vorrecherche geklärt, ob und wie wir Ihnen und Ihrem Unternehmen mit unseren Rechercheleistungen weiterhelfen können. Dann wird in einem Kostenvoranschlag beschrieben, welche Leistung für welchen (Maximal-) Preis, in welcher Zeit erbracht werden sollen. Je nach Fragestellung wird bei der Recherche dann auf die relevanten Quellen zugegriffen. Nach Auswertung der Informationen werden Ihnen diese präsentiert und übergeben.

Sie wollen mehr erfahren? Sprechen Sie uns an! Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

BWL 360°

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Die Gegenwart und die Zukunft unserer Mandanten haben wir immer im Fokus. Wir verstehen uns nicht als klassische Unternehmensberater mit einer Standard-Methode. Ursprünglich kommen wir aus der Steuerberatung und haben häufig erlebt, wie mühsam ein Wandel in einem Unternehmen stattfindet

Es ist für uns Alltag, interdisziplinär zu arbeiten, unterschiedliche Aspekte bei der Lösung von Problemen einzubeziehen und nicht in Schubladen zu denken, weil dann wichtige Kompetenzen des Einzelnen verloren gehen.

BWL 360° nennen wir die betriebswirtschaftliche Beratung für Unternehmer, um damit einen Rundumblick für das Unternehmen und die Branche zu schaffen. Auszug aus unserem Leistungskatalog:

Prozessoptimierung und Digitalisierung

Hierunter verstehen wir die Beratung und Konzeption zur Überführung Ihres Unternehmens ins digitale Zeitalter. Die neue Art des Arbeitens erfordert überall im Unternehmen moderne Lösungen für den Informations- und Datenaustausch. Besonders betroffen davon ist der kaufmännische Bereich, das Rechnungswesen und das Controlling. Die digitale Welt birgt dabei viele Potentiale aber auch viele Risiken. Wir nehmen Sie an die Hand, um das Optimum für Ihr Unternehmen auszuarbeiten und Sie gegen etwaige Risiken abzusichern.

Wirtschaftsrecherchen

Wer wirtschaftlich handeln möchte, benötigt solide Informationen. Mit unserer Wirtschaftsrecherche können wir Sie dabei unterstützen. Wir versorgen Sie und Ihr Unternehmen mit Bonitätsauskünften, Branchenberichten, Handelsregister-Auszügen, Adressermittlungen (In- und Ausland), Vergütungsinformationen für Geschäftsführer, Gehaltsinformationen für Angestellte und vieles mehr. Kommen Sie mit Ihrer individuellen Anfrage gerne auf uns zu.

Verfahrensdokumentation und GoBD

Um die Anforderungen der Finanzverwaltung zu erfüllen, muss in einer Verfahrensdokumentation der gesamte organisatorische und technische Prozess der elektronischen Buchführung beschrieben werden. Es handelt sich also um ein zentrales Informationsdokument für die entsprechenden Abläufe und den Aufbau. Bei den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) unterstützen wir Sie in mehrfacher Hinsicht: Aufbau der Verfahrensdokumentation entsprechend den gesetzlichen Anforderungen, Prozessoptimierung und Mitarbeiterschulung.

Jetzt Termin vereinbaren: 069 – 95 92 99 90 – Das Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung freut sich auf Sie!

Verfahrensdokumentation

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Schon das GoBS-Schreiben aus dem Jahr 1995 hat die Verfahrensdokumentation als zentrales Informationsdokument für die Abläufe und den Aufbau der elektronischen Buchführung thematisiert. Allerdings waren die Ausführungen damals eher allgemein gehalten, so dass die praktische Umsetzung von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ausfiel und die reine Erfüllung der Pflicht, „etwas für die Betriebsprüfung zu haben“, im Vordergrund stand. Mit dem GoBD-Schreiben gibt es erstmals detaillierte Vorgaben zum notwendigen Inhalt: Allgemein müssen aus der Dokumentation Inhalt, Aufbau, Ablauf sowie Ergebnisse des EDV-Verfahrens vollständig und schlüssig hervorgehen.

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an. Telefon: 069 95 92 99 90

Weitere Informationen unter www.gobd-verfahrensdokumentation.de

Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Das neue Datenschutzrecht

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Das Datenschutzrecht wird in der Praxis immer noch häufig vernachlässigt oder bleibt gar unberücksichtigt. Angesichts wachsender Sensibilität und entsprechender Sachzwänge auf Unternehmensseite, zunehmender Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden sowie nicht zuletzt der mit moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik steigenden Verletzlichkeit gehören Datenschutzlücken jedoch zu den nicht (mehr) vernachlässigbaren Geschäftsrisiken. Hierauf reagierte der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 uneingeschränkt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgt. Zugleich wird mit der DSGVO das Ziel verfolgt, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.

Die neuen Regelungen sollen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt beitragen.

Aus der DSGVO ergeben sich im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige Änderungen, wenngleich die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fortbestehen. Auch seit Inkrafttreten der DSGVO gilt das (novellierte) BDSG weiter, weshalb beide Regelwerke zu beachten sind. Allerdings wirkt die DSGVO unmittelbar und direkt: Sofern sie keine ausdrücklichen Möglichkeiten für einzelstaatliche Regelungen vorsieht, verdrängt sie die Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung.

Im Folgenden wird ein Überblick über das verbindlich geltende Datenschutzrecht für private Unternehmen gegeben.

Merkblatt: Das neue Datenschutzrecht

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an. Telefon: 069 95 92 99 90

Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Unser Beratungsnetzwerk

In Lösungen denken, nicht in Problemen

Fachliche Kompetenz aus Recht, Wirtschaft und Steuer unter einem Dach – das bedeutet kurze Wege und schnellere Abstimmungen.

Unter der Dachmarke Consulto bieten wir unseren Kunden eine umfassende strategische Beratung. Unternehmensgründung, Aufnahme neuer Geschäftsfelder, Vertragsgestaltung, Nachfolgeregelung oder Geschäftsübernahme sind nur einige Beispiele, die sowohl aus steuerlicher Sicht als auch rechtlich sowie betriebswirtschaftlich betrachtet werden sollten. Erreichbarkeit und Flexibilität sind dabei wichtige Faktoren.

Uns eint ein Bestreben: die strategische Begleitung unserer Kunden. Schließlich entscheiden die getroffenen Beschlüsse – ob rechtlich, betriebswirtschaftlich oder steuerlich – mit über deren Zukunft.

Das können die Consulto-Unternehmen unter anderem für Sie tun:

Steuerberatung ist ein breites Feld. Wir haben die Kompetenz für individuelle Lösungen und begleiten Sie und Ihre Unternehmensstrategie proaktiv.

  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Fachberatung für Heilberufe
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Steuerliche Strategieberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Private Steuererklärungen
  • Umstrukturierungen
  • Steuerlicher Rechtsschutz
  • Finanzgerichtsverfahren
  • Steuerstrafverfahren

Der genaue Blick auf die Zahlen ist unser Metier. Ob Pflicht oder Kür, manches Mal ist eine Prüfung eines Unternehmens unumgänglich.

  • Werthaltigkeitsgutachten
  • Unternehmensbewertungen
  • Freiwillige Unternehmensprüfungen
  • Prüfungen nach § 34C der Gewerbeordnung
  • Beglaubigungen

Wir sind Ihr Partner auf neuen Wegen und haben die Stärkung Ihres Erfolgs im Fokus. Dafür greifen wir nicht zu Standard-Methoden, sondern verschaffen uns einen Rundumblick auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche.

  • Existenzgründung
  • Wirtschaftsberatung
  • Prozessoptimierung
  • Nachfolgeregelung
  • Notfallvorsorge
  • Wirtschaftsmediation
  • Office-Management

Die Beratung und Aufklärung unserer Mandanten steht für uns an erster Stelle. Um richtige Entscheidungen zu treffen, hilft die wirtschaftliche Betrachtung des Rechts.

  • Beratung bei Verträgen
  • Prozessvertretung
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • IT-Recht
  • Arbeitsrecht
  • Unternehmensgründungen
  • Nachfolgeplanungen

Serie Teil 3: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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Lesen Sie in diesem Teil unserer Serie, wie die Einführung eines digitalen Buchführungsprozesses durch Nutzung von DATEV Unternehmen online möglich ist und was es dabei zu beachten gilt.

DATEV Unternehmen online umfasst alle Anwendungen für das Buchen digitaler Belege und unterstützt:

  • Bei der Erledigung von Zahlungen, dies erfolgt z.B. mit vorausgefüllten Zahlungsträgern vom digitalen Beleg und automatisierter Kontrolle der Kontoauszüge sowie Freigabe von Lohnzahlungen, auch erfolgt eine einfache Kontrolle des Geschäftskontos durch Abgleich der elektronischen Kontoauszüge mit den digitalisierten Rechnungsbelegen bei der Erstellung eines GoB-konformen Kassenbuchs, hierzu werden z.B. laufende Prüfungen vorgenommen (Kassenminusprüfung, Chronologie)
  • Bei der Erfassung von Personalstamm- und Bewegungsdaten für die Lohnabrechnung, auch ist die Vorwegberechnung lohnrelevanter Daten zu Informations- und Auskunftszwecken möglich
  • Bei Austausch und zentraler Ablage von Dokumenten für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsdokumente über DATEV Digitale Personalakte

Darüber hinaus ist DATEV Unternehmen online optional erweiterbar, um die Angebots- und Rechnungsschreibung und dem Buchen elektronischer Belege (Kontoauszugs-Manager), mit dem Zahlungsunterlagen eingespielt und zeitnah in die Buchführung aufgenommen werden können.

Zur Nutzung von DATEV Unternehmen online sind aus technischer Sicht im Unternehmen lediglich eine Internetverbindung mit möglichst hoher Bandbreite und ein Scanner, alternativ ein Faxgerät mit CLIP-Funktion (Rufnummernweitergabe) und Einzelseitenerkennung erforderlich.

Die Basis für die Beweiskraft jeder Buchführung und sonst erforderlicher Aufzeichnungen sind Belege. Diese dienen dem sicheren und klaren Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Vorgängen in der Realität einerseits und dem aufgezeichneten oder gebuchten Inhalt in Büchern oder sonst erforderlichen Aufzeichnungen und ihre Berechtigung andererseits.

Sofern ein Dokument oder auch eine handschriftliche Notiz diesen Zweck erfüllt, spricht man in diesem Zusammenhang von der Belegfunktion. Belege sind ab dem Zeitpunkt, ab dem sie die Belegfunktion erfüllen, unveränderbar vorzuhalten. Unveränderbarkeit bedeutet, dass Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.

Wie bereits in den ersten Teilen unserer Serie ausgeführt, ist im Zusammenhang zum Belegwesen der allgemeine Grundsatz der Zeitgerechtheit einzuhalten. So sind Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in einer Frist zu erfassen, in der ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Geschäftsvorfall und der Erfassung liegt. Zeitgerechte Erfassung und Ordnung bedeutet nach dem GoBD, dass ein Geschäftsvorfall möglichst unmittelbar nach seiner Entstehung in einer Grundaufzeichnung oder in einem Grundbuch zu erfassen ist. An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff „Erfassung“ nicht zwingend die unmittelbare buchungstechnische Erfassung von Belegen in der Finanzbuchführung gemeint sei, sondern primär die manuelle Sichtung und Sicherung durch eine geordnete Ablage der Belege. Die Grund(buch)aufzeichnungsfunktion kann auch in Form einer geordneten und übersichtlichen Belegablage erfüllt werden.

Die Folgen fehlender Ordnungsmäßigkeit können weitreichend sein und z.B. von der Nichtanerkennung einzelner Betriebsausgaben über die Zuschätzungen von Betriebseinnahmen oder Gewinnen bis hin zu Zwangsmitteln und Bußgeldern reichen.

Die GoBD nennen für die Erfassung eines Geschäftsvorfalles in einer geordneten Belegablage erstmals eine zeitliche Orientierung und führen u.a. eine Erfassung von unbaren Geschäftsvorfällen innerhalb von 10 Tagen als unbedenklich an. Das hat zur Folge, dass Belege in der Regel innerhalb von 10 Tagen zumindest identifiziert, gesichtet und geordnet abgelegt werden sollten. Darüber hinaus seien Kontokorrentbeziehungen innerhalb von 8 Tagen zu erfassen.

Sofern sich der Unternehmer für eine bestimmte Form der Aufzeichnung entschieden hat, ist er insoweit verpflichtet, diese auch für Zwecke der Aufbewahrung und Auswertung vorzuhalten.

Der komplette Belegfluss von der Belegausstellung bzw. vom Eingang der externen Belege inklusive Belegidentifikation über die Ablage in einer geordneten und sicheren Ablage bis hin zu den aufbewahrungsspezifischen Besonderheiten soll gemäß Rz. 34 der GoBD in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein, die dauerhaft und uneingeschränkt Anwendung findet.

Zur Vermeidung von Risiken in der steuerlichen Außenprüfung soll für das Verfahren der Belegablage ein klar geregelter Prozess vorliegen, der u.a. die folgenden Fragen als Orientierung berücksichtigt:

  • Wie sind der Belegeingang und die Belegidentifikation organisiert?
  • Wie wird die Vollständigkeit der gesammelten Belege sichergestellt?
  • Nach welchem Ordnungssystem und an welchem Ort werden die Belege abgelegt?
  • Wie ist das evtl. Nebeneinander von konventionellen Papierbelegen und originär digitalen Belegen organisiert?
  • Wie ist der Ablageort (z.B. konventioneller Ordner oder IT-gestütztes Archivsystem) vor Zugriffen Unbefugter und vor Verlust geschützt?
  • Wer darf auf den Ablageort zugreifen und Belege einsortieren?
  • In welchen Abständen und auf welchem Weg erhält die buchführende Stelle (z.B. unternehmensinterne Buchführung oder Steuerberatungskanzlei) die Belege?
  • Wie wird sichergestellt, dass alle betroffenen Personen die oben genannten Aspekte kennen und beachten?
  • Wie wird sichergestellt, dass die Belege nicht vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet werden?

Wir sind Ihr kompetenter Partner bei der Identifikation und Dokumentation der relevanten Prozessschritte einer geordneten und sicheren Belegablage. Deshalb unser Tipp: Machen Sie mit uns die GoBD-Prüfung. Ziel und Schwerpunkt ist die Überprüfung sämtlicher Rechnungslegungsprozesse, der eingesetzten Systeme und deren Dokumentation auf Einhaltung der GoBD, sowie die Prüfung der tatsächlich gelebten Prozesse und Kontrollmechanismen. Gemeinsam decken wir Schwachstellen auf und erarbeiten Vorschläge zur Beseitigung.

Sie wollen DATEV Unternehmen online einmal live erleben? Probieren Sie es aus, kostenlos und unverbindlich in unserem Showroom für digitale Buchführung!

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Einzugsgebiet

Folgend die Preisgestaltung (zzgl. 19% Umsatzsteuer) nach Einzugsgebiet, dargestellt mit den roten Kreisen auf der obigen Karte. Maßgeblich ist die Entfernung zur Brüder-Grimm-Straße 13, 60314 Frankfurt am Main:

  • Stadtgebiet Frankfurt bis 5 KM:                                                0 7,90 EUR
  • Frankfurt am Main & nahe gelegene Orte bis 12 KM:        12,90 EUR
  • Frankfurt am Main & nahe gelegene Orte bis 20 KM:        14,90 EUR
  • Alles über 20 KM / Individuelle Fahrten:                                Individuell